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Wie verändern sich Denken, Schaffen, Geistes- und Wortarbeit, Rechtsbegriffe, Kommunikation und der Blick auf das Menschsein unter dem erhöhten Gebrauch von automatisch produzierenden Computertechnologien, sogenannter „generativer KI“? Wie verführbar sind wir von der Utopie einer Kommunikation und Kultur- und Wissensarbeit, die von maschinellen Menschimitaten ausgeführt wird – und wie lassen sich die Folgen der Neubewertung und auch Entwertung menschlicher Urheberschaft bemessen? Wie könnten rechtliche, wirtschaftliche, ethische Regulierungen aussehen?

Im Rahmen des Ad Hoc Vorhabens Generative KI und kreative Autorschaft in Wissensarbeit und Literatur (Leitung: Petra Gehring, Nina George) lädt ZEVEDI – Zentrum für verantwortungsvolle Digitalisierung der TU Darmstadt, Sie am 10. und 11. Dezember 2024 dazu ein, mit Expert:innen aus der Buchbranche, aus Wissenschaft und Forschung, sowie mit Fachpublikum, Politik und allen Interessierten essentielle Aspekte rund um Generative KI und die Zukunft von Autorschaft, mündiger Geistesarbeit, Recht, Sprache und die Auswirkungen automatisierter Text-Technologien auf Gesellschaften und Demokratie in einem interaktiven Debattenformat zu diskutieren.

—> Gleich zur Website der Veranstaltung: https://zevedi.de/symposiumcontentcontext/


Wir diskutieren am 10. und 11. Dezember 2024 in der Centralstation Darmstadt (Saal 3. OG) interdisziplinär mit u.a. Thomas Arnold, Susanne Barwick, Kerstin Bäcker, Jürgen Gawron, Petra Gehring, Nina George, Eva Geulen, Claudia Hamm, Peter Hense, Thomas Höppner, Matthias Hornschuh, Adrian Kasnitz, Peter K. Kirschschläger, Ralf Kramp, Kathrin Müllenbach, Paul Nemitz, Anja M. Neubauer, Matthias Pfeffer, Nicole Pfister Fetz, Sebastian Posth, Robert Staats, Sandra Thoms, Katharina Uppenbrink, stellen Thesen und Empfehlungen von Jürgen Geuter, Fotis Jannidis, Sebastian Stober und Felicitas von Lovenberg vor – und gestalten mit Expert:innen und mit Ihnen eine gemeinsame „Darmstädter Erklärung“ mit Empfehlungen zur Zukunft von Autorschaft in Literatur und Wissensarbeit. 

Der Eintritt ist frei.
Die Anzahl der Präsenzplätze ist limitiert.

Bei Überbuchung erhalten Sie eine Nachricht und einen Platz auf der Warteliste.
Extra: Debattieren Sie per „hot seat“ auf den Panels mit! Mit dem interaktiven Fish-Bowl-Format laden wir Sie ein, Fragen, Thesen, Einsprüche und Interventionen während der Debatten einzubringen.

Gestalten Sie mit uns zusammen Empfehlungen zum Umgang, Regulierung und Aufklärung sogenannter KI und stimmen ab über die vorgestellten Thesen und Vorschläge.

ZUR ANMELDUNG: https://zevedi.de/symposiumcontentcontext/


ZUM PROGRAMM: https://zevedi.de/wp-content/uploads/2024/11/Programm_Content-Context.pdf

"Vorfreude auf Weihnachten - ein literarischer Adventskalender": Die Weihnachtsanthologie des Bundesverband junger Autorinnen und Autoren (BVjA) ist erschienen. 
 
Dieser ganz besondere Adventskalender, der völlig kalorienfrei ist und dennoch ein hoher Genuss, ist das perfekte Geschenk für alle, die jeden Tag mit einer Kurzgeschichte durch die Vorweihnachtszeit gehen wollen. 
 
Mit weihnachtlichen Geschichten von Andreas Eschbach, Titus Müller, Julia K. Rodeit, Jürgen Seibold und Klaus Peter Wolff. Die Adventszeit versüßen außerdem Alexandra Alius, Ute Bareiss, Claudia Dettenmaier, Klaus Didion, Birgit Gröger, Pia Helfferich, Simone Kehrberg, Anja Kuhn, Diandra Linnemann, Mila Münchow, Eva Mutscher, Tobias Röhlicke, Sabine Schildgen, Ursula Schmid-Spreer, Silke Spielmans, Annika Thies, Lara Vonwald, Ines Witka und Catrin Yazdani mit ihrer literarischen Feinkost.
 
Das Buch ist über den Buchhandel beziehbar oder aber direkt über den Verlagsverkauf: 

Die VG Wort hat im Oktober alle von ihr vertretenen Autorinnen und Autoren, die einen Wahrnehmungsvertrag unterzeichnet haben, angeschrieben und darüber informiert, dass sie den Wahrnehmungsvertrag erweitert haben. Künftig sollen auch Lizenzierungen unserer Werke für Generative Systeme, also die Künstliche Intelligenz, möglich sein. Gedacht ist hier die Lizenzierung durch Unternehmen, die interne KI-Systeme aufbauen. Nach Aussagen der VG Wort soll es nicht um ChatGPT und andere große Konzerne gehen, die die Dienstleistungen bundesweit zur Verfügung stellen.

Bis zum 29. November ist es möglich, bei der VG Wort gegen die Erweiterung der Rechteeinräumungen Widerspruch einzulegen. Eine E-Mail unter Angabe des Namens und der vollständigen Anschrift, in der der Widerspruch erklärt wird, an die folgende E-Mailadresse reicht aus:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Ein Briefentwurf stellen wir hier zur Verfügung:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe VG Wort,

hiermit widerspreche ich der auf der Mitgliederversammlung der VG Wort am 01. Juni 2024 beschlossenen Erweiterung des Wahrnehmungsvertrags für die Nutzung meiner Werke im Bereich der Künstlichen Intelligenz und bitte um kurze schriftliche Bestätigung.

Mit freundlichen Grüßen


Wird diese Frist verpasst, ist eine nachträgliche Teilkündigung des Wahrnehmungsvertrages jedoch mit einer Vorlaufzeit von sechs Monaten ab Jahresende, ebenfalls noch möglich. D.h., die Kündigung dieser neuen Rechtewahrnehmung würde sodann, zum Jahresende 2025 greifen.

Fragen und Antworten zu der Erweiterung des Wahrnehmungsvertrages finden sich hier in einem FAQ:

https://www.vgwort.de/fileadmin/vg-wort/pdf/Veroeffentlichungen/Wortreport/Fragen_und_Antworten_zur_neuen_KI_Vergleichsfassung_2024_10_04_final.pdf

Wie soll man sich als Autorin und Autoren nun entscheiden?

Mit der Erweiterung des Wahrnehmungsvertrages auf Generative Verarbeitungen (Künstliche Intelligenz) erkennt die Autorin/der Autor letztlich an, dass eine Lizenzierung durch die VG Wort möglich ist. Die Autorin/der Autor wird an den jährlichen Ausschüttungen sodann auch beteiligt.

Ein guter Standpunkt ist aber auch zu sagen, dass ich als Urheber es selbst in der Hand behalten möchte, ob und an wen ich eine Lizenz für die Verwertung meiner Werke oder einzelner Werke durch Künstliche Intelligenz geben möchte. Deshalb erteile ich nicht pauschal eine Rechteeinräumung an die VG Wort. Ich möchte selbst in der Hand behalten, was mit meinen Werken geschieht und Herr einer Lizenzierung bleiben.

Zur Ehrlichkeit dürfte aber auch gehören, dass die Verwendung von Werken durch die Entwickler von Künstlicher Intelligenz wahrscheinlich ohnehin - sodann urheberrechtswidrig - geschehen dürfte und es dem einzelnen Urheber schwer fallen dürfte, die rechtswidrige Nutzung seiner Werke nachzuweisen. So erhält er jedenfalls noch eine gewisse Tantieme.

"Letztlich handelt es sich also um eine Grundsatzfrage", so BVjA-Vorstandssprecher Tobias Kiwitt. "Ich selbst habe der Erweiterung des Wahrnehmungsvertrages widersprochen, da ich eine schleichende Legalisierung der urheberrechtswidrigen Verwendung meiner Werke nicht zustimmen möchte. Ich möchte selbst darüber bestimmen können, ob Künstliche Intelligenz meine Werke nutzen darf und möchte nicht, dass pauschal alle meine Werke zur unternehmensinternen Nutzung von KI-Produkten genutzt werden dürfen." 

Wird gegen die Erweiterung des Wahrnehmungsvertrages nicht widersprochen, können sämtliche Werke des Urhebers durch die VG Wort an unternehmensinterne KI-Entwickler lizenziert werden. Es ist nicht möglich, diese Lizenzierung nur auf einzelne Werke zu beschränken, sondern entweder gelten sie für alle Werke des jeweiligen Autors, oder für keine.

Der BVjA empfiehlt deshalb, bis zum 29.11.2024 der Erweiterung des Wahrnehmungsvertrages zu widersprechen. Folge ist dann, dass der alte Wahrnehmungsvertrag weiterhin aktuell bleibt.

Bundesverband junger Autoren und Autorinnen e.V. (BVjA) hat das Bestreben, Autorinnen und Autoren jeden Alters durch Informationen und Kontakte den Weg ins Literaturgeschäft zu erleichtern.
 
 
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